Neues Verpackungsgesetz ab Januar 2019

Was ändert sich für den Online-Handel?

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Was ändert sich?

Verpackungen unterliegen in Europa der erweiterten Produktverantwortung und diejenigen, die sie in Umlauf bringen, tragen auch gleichzeitig die Verantwortung dafür, dass sie die Umwelt möglichst wenig belasten.

Das ist nicht neu. Die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV) hielt die Hersteller schon dazu an, sich an einem Recyclingsystem zu beteiligen.

Neu ist aber die verpflichtende Registrierung bei der „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ (ZSVR).

 

Was ist die ZSVR?

Die ZSVR ist eine neu eingerichtete Stelle deren Kernaufgabe darin liegt, die neuen Regelungen des Verpackungsgesetzes umzusetzen, z. B. durch die Bereitstellung einer Plattform für die Vollständigkeitserklärungen und die Regelung der Registrierungspflicht und der Datenmeldepflicht.

Durch die Eintragung in das öffentliche elektronische Register LUCID werden ab Januar 2019 alle Hersteller einsehbar. Das neue Verpackungsgesetz sorgt also für mehr Transparenz.

 


Registrierungspflicht

Registrierungspflichtig ist, wer systembeteiligungspflichtige Verpackungen in Deutschland in Verkehr bringt (inkl. des Einführens nach Deutschland), sprich Hersteller/Erstinverkehrbringer, unabhängig von der Vertriebsmethode oder Handelsstufe.

Die Registrierung bei der neu geschaffenen „Zentralen Stelle Verpackungsregister“ muss erfolgen, bevor zum ersten Mal eine verpackte Ware verschickt wird. Um auf das Inkrafttreten des neuen Gesetzes vorbereitet zu sein, können Sie sich bereits jetzt im Verpackungsregister LUCID anmelden. Sie erhalten dann eine vorläufige Registrierungsnummer und werden ab 2019 in der Liste der registrierten Hersteller bzw. Erstinverkehrbringer von Verpackungen mit Ihrem Markennamen geführt.

 

Beteiligungspflicht

Jeder, der verpackte Waren verkauft, gilt als Inverkehrbringer und ist damit verpflichtet, die Verkaufs- und Umverpackungen bei einem dualen System zu beteiligen (z.B. durch eine Anmeldung beim Grünen Punkt). Um die Beteiligungspflicht zu erfüllen, müssen Sie Ihre neue Registrierungsnummer auch beim dualen System angeben.

Weitere Informationen und eine Anleitung zur Anmeldung im Verpackungsregister LUCID finden Sie hier.